AGB der Firma Masjosthusmann Steine UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Andere AGB gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

  2. Angebote und Preise sind freibleibend. Unsere Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager, zuzüglich Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise unserer bei Lieferung gültigen Preisliste, auch bei Abrufaufträgen.

  3. Lieferfristen sind annähernd. Sie beginnen mit dem Erhalt der vollständigen Auftragsunterlagen. Nicht von uns zu vertretende Umstände, die bei uns oder unseren Lieferanten rechtzeitige Lieferung behindern oder ausschließen, befreien uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Sie berechtigen uns, ohne Ersatzpflicht vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Liefertermin hinauszuschieben.

  4. Lieferung geschieht ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn Frankopreise vereinbart wurden. Versicherungen decken wir nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Empfängers.

  5. Verpackung wird mangels anderer schriftlicher Vereinbarung zum Selbstkostenpreis berechnet. Rückgabe bei Einwegverpackung ist ausgeschlossen.

  6. Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen und zwar, wenn das HGB keine kürzere Frist vorsieht, binnen einer Woche nach Erhalt der Ware. Bei begründeter Mängelrüge haben wir die Wahl zwischen dem Rücktritt vom Vertrage, der Nachbesserung und kostenfreier Ersatzlieferung nach Rücksendung der beanstandeten Ware. Nach endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder zurücktreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

  7. Muster zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines. Bei Natursteinen wird für Farbunterschiede, Trübungen, Adern, Tupfen u.a. natürliche Eigenheiten keine Haftung übernommen. Kittungen und Verklammerungen sind, insbesondere bei bunten Marmorsorten, zulässig. Geringfügige Maßabweichungen sind unschädlich.

  8. Zahlung hat bar zu erfolgen. Wenn nicht anders vereinbart, gewähren wir bei Zahlung binnen 8 Tagen nach Warenerhalt 2 % Skonto auf den Warenwert. Der Frachtanteil ist sofort ohne Abzug zahlbar. Ab 30 Tagen nach Rechnungsdatum gelten 8 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB als vereinbart. Bei Kenntnis von Wechsel- oder Scheckprotesten werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig, auch soweit wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltung nur bei Ansprüchen aus demselben Vertrag.

  9. Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung als vereinbart. Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung geschieht in unserem Auftrag, nicht aber für unsere Rechnung. In den letzten Fällen erwerben wir mindestens Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware. Der Käufer tritt hiermit bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die ihm aus der Weiterveräußerung unserer Waren zustehenden Forderungen mit deren Entstehen an uns ab. Er ist widerruflich zur Einziehung ermächtigt. Wir sind auf Verlangen zur Rückübereignung und Rückabtretung verpflichtet, soweit wir die Sicherungsrechte nach unserem billigen Ermessen nicht mehr benötigen. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers können wir zwecks Sicherung unserer Ansprüche die Herausgabe unserer Ware verlangen.

  10. Soweit in den Preislisten der Warenpreis und die Frachtkosten getrennt angegeben werden, gelten die Frachtkosten nur als Richtwert auf Grund der zurzeit gültigen Frachtpreise.

  11. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort der Herstellung, für die Zahlung ist es Gütersloh. Gerichtstand ist Gütersloh.

Gütersloh, im Juni 2009

Masjosthusmann Steine UG

(haftungsbeschränkt)